...barrierefrei

Kurzfilme für alle!
Die Anzahl barrierefreier Kurzfilme wird immer größer und immer mehr barrierefreie Kurzfilm-Programme werden im Kino und bei Festivals angeboten. Das Ziel ist es, Kurzfilme allen Menschen zugänglich zu machen.

In der Regel sind barrierefreie Kurzfilm-Programme neben der Audiodeskription auch mit Untertiteln für Hörgeschädigte ausgestattet, aus Kostengründen gibt es seltener Einblendungen in Deutscher Gebärdensprache:

Was ist eine Audiodeskription (AD)?
Bei einer Audiodeskription wird der Film in einen Hörfilm verwandelt. Schauplätze, Darsteller, Mimik und Gestik sowie Kameraführung werden von professionellen Hörfilm-Autor*innen in Worte gefasst. Die Bildbeschreibungen sind für blinde und sehbehinderte Zuschauer in den Dialogpausen des Films zu hören.

Untertitel für Hörgeschädigte (SDH)
Untertitel für Hörgeschädigte geben nicht nur die sprachlichen Inhalte eines Films, wie zum Beispiel den Dialog wieder, sondern auch alle wichtigen Umgebungsgeräusche. Wenn zum Beispiel Musik läuft, erscheint ein Kommentar, der den Stil des Liedes wiedergibt – z.B. [Ruhige Musik].

Einblendungen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Die Muttersprache gehörloser Menschen ist meist die Deutsche Gebärdenspache. Deshalb sind Untertitel für Hörgeschädigte nicht immer gut geeignet, um einen Film für sie erlebbar zu machen. Ideal ist deshalb die Kombination mit Einblendungen (meist am rechten unteren Bildrand), in denen eine Person die Tonebene des Films in Deutscher Gebärdensprache wiedergibt.